Entwicklungsprogramm für den ländlichen
Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014–2020
Unser landwirtschaftlicher Betrieb, die Adorfer Agrar GmbH, erhält Zulagen aus dem sächsischen Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum – EPLR.
AL.3 – Umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminoseanbaus
Beschreibung des Vorhabens
Es werden umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminoseanbaus gefördert. Mit dem Anbau von Ackerfutter soll durch den kontinuierlichen ganzjährigen Wachstumsprozess der Ackerfutterpflanzen und dem damit verbundenen ständigen Entzug ein Nitratrückhalt erreicht und somit einer Nährstoffauswaschung entgegengewirkt werden. Gleichzeitig ist aufgrund der weitgehend ganzjährigen Bodenbedeckung ein wirksamer Schutz vor Erosion und eine Stabilisierung des Bodens gegeben. Die ganzjährige Bodendeckung und Durchwurzelung ist ebenfalls für die Bodengare förderlich. Insbesondere durch die legume N-Fixierung wird die Bodenfruchtbarkeit erhöht und es kommt gleichzeitig zur Minderung von THG.
AL.5 – Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland
- AL.5a selbstbegrünte einjährige Brache (ab 2016)
- AL.5b selbstbegrünte mehrjährige Brache
- AL.5c mehrjährige Blühflächen
Beschreibung des Vorhabens
Es wird die Anlage von Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland gefördert. Mit der Variante AL.5a sollen insbesondere Offenbereiche geschaffen werden, die z. B. als Brutplätze für Kiebitze bzw. auch bodenbrütenden Wildbienen sowie als Keimbett für Wildkräuter dienen. Die Variante AL.5b soll der Schaffung eines Angebots von Schutz-, Brut- oder Rückzugsflächen für Wildtiere und -pflanzen in der Agrarlandschaft dienen.
Mittels der Variante AL.5c sollen durch die Ansaat von mehrjährigen einheimischen Wildpflanzen- oder Kulturarten gezielt in ihrer Artenzusammensetzung gelenkte Vegetationsbestände als Lebensraum für heimische Kräuter und daran angepasste heimische Insektenlebensgemeinschaften oder als mehrjährige Blühfläche für Bienen und Wildinsekten geschaffen werden.
Vorrangiges Ziel der Variante AL.5d ist die Anlage von einjährigen Blühstreifen und -flächen, die Bienen eineErweiterung des Angebots an Pollen und Nektar bieten. Darüber hinaus können sie eine Funktion als Nahrungs- und Schutzfläche für Wildtiere in der Agrarlandschaft übernehmen.
AL.7 – Überwinternde Stoppel
Beschreibung des Vorhabens
Es wird das Belassen der Stoppeln und Ernterückstände bestimmter Kulturen nach der Ernte bis zum 15.02. des Folgejahres gefördert. Die überwinternde Stoppel hat die Verbesserung des Nahrungsangebotes für Vogelarten von Spätsommer bis Winter, insbesondere für heimische Standvögel sowie Gastvögel (z. B. Rebhuhn, Ammern, Finken, Gänse und Greifvögel) zum Ziel.
GL.3 – Bracheflächen und Brachestreifen auf Grünland
Beschreibung des Vorhabens
Es wird das Belassen von Bracheflächen oder Brachestreifen, die jedes zweite Jahr zu mähen sind, gefördert. Ziel ist die Schaffung bzw. Erhaltung von Bracheflächen im Grünland als Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Sicherung von Vorkommen in Wiesen brütender Vogelarten (z. B. Wachtelkönig) dar.
Für Insekten und andere Kleintiere wie Heuschrecken, Tagfalter und Spinnen werden überjährige Strukturen geschaffen, die zum Überwintern und als Nahrungs- und Fortpflanzungsort dienen. Darüber hinaus können die Brachen Pufferzonen zu angrenzenden wertvollen Bereichen darstellen. Ein weiteres Ziel ist der Erhalt und die Entwicklung von Kernflächen sowie von Verbindungsflächen oder Verbindungselementen des Biotopverbundes im Grünland.
GL.5 – spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung
- GL.5a mindestens zwei Nutzungen/Jahr – erste Nutzung als Mahd ab 01.06.
- GL.5b mindestens zwei Nutzungen/Jahr – erste Nutzung als Mahd ab 15.06.
- GL.5c mindestens eine Nutzung/Jahr – erste Nutzung als Mahd ab 15.07.
Beschreibung des Vorhabens
Es wird die spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung mit Vorgaben zu Terminen der ersten Nutzung oder Staffelung der ersten Nutzung gefördert. Die Förderung soll auf den Beschreibung jeder ausgewählten Maßnahme Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 184 Flächen zur Anwendung kommen, bei denen auf Grund spezifischer Ansprüche schutzbedürftiger Arten oder des lebensraumtypischen Artenspektrums konkrete Vorgaben zum Nutzungszeitpunkt und der regelmäßige Ausschluss einer N-Düngung erforderlich und z. B. in der FFH-Managementplanung vorgesehen sind.
Dabei ist die Variante GL.5a darauf ausgerichtet, insbesondere Bestände des sächsischen Tieflands und die Variante GL.5b auf Bestände im sächsischen Hügelland und Mittelgebirge, in denen viele seltene und gefährdete Pflanzenarten vorkommen, zu erhalten. Durch die Vorgabe zur frühestmöglichen Nutzung ab dem 15.07. der Variante GL.5c sollen in Wiesen brütende Vogelarten die Möglichkeit erhalten, ihre Brut abzuschließen. Die Vorgabe des späten Nutzungstermins dient auch dem Überleben/ der Reproduktion vieler seltener und gefährdeter Pflanzenarten des Grünlands der Mittelgebirge.
Die Variante GL.5d hat den Schutz der beiden gem. FFH-Richtlinie zu schützenden Tagfalterarten (Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling) zum Hauptziel. Die Variante GL.5e soll die kontinuierliche Nahrungsverfügbarkeit für den Weißstorch während der Jungenaufzucht sicherstellen. Außerdem dient die gestaffelte Mahd generell dem Schutz der Wirbellosenfauna, indem Rückzugsräume verbleiben.


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